Schulordnung der Musikschule Friedberg

1. Teilnahme

  • Die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Friedberg ist für Kinder ab 3 Monaten, Jugendliche und Erwachsene möglich.

2. Schuljahr/Unterrichtszeiten

  • Das Schuljahr der Musikschule beginnt jeweils am 01.10. und endet am 30.09. des darauf folgenden Jahres.
  • Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen des Wetteraukreises gelten auch für die Musikschule.
  • Der Fastnachtsdienstag ist unterrichtsfrei.

3. Probezeit

  • Die ersten 4 Unterrichtswochen gelten als Probezeit. Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit wird nur der erste Unterrichtsmonat berechnet.

4. Aufsichtspflicht

  • Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.

5. Anmeldung/Kündigung

  • Anmeldung und Kündigung bedürfen der Schriftform und sind an das Büro der Musikschule zu richten.
  • Ein wirksamer Vertrag kommt zustande durch Anmeldung und Erhalt einer Anmeldebestätigung. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen/Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertretenden erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  • Anmeldungen zum Instrumentalunterricht und zu den EMP Kursen sind während des laufenden Schuljahres jeweils zum Monatsanfang möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind.
  • Ordentliche Kündigungstermine sind der 31.03. sowie der 30.09. des Jahres.
  • Bei den Kursen der Elementaren Musikpädagogik ist nach der Probezeit eine Kündigung nur zum 31.07. möglich.
  • Die Abmeldung muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin dem Büro der Musikschule vorliegen. Liegt der Termin in den Ferien muss die Abmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn dieser Ferien vorliegen. In begründeten Einzelfällen (Umzug; dauerhafte Erkrankung) kann die Schulleitung Ausnahmen zulassen.
  • Bei zeitlich begrenzten Kursen ist eine Kündigung nicht notwendig. Diese Kurse enden automatisch zum angegebenen Termin.
  • Bei Abmeldung von Workshops weniger als eine Woche vor Beginn ist das volle Workshop-Entgelt fällig.

6. Ausfallstunden

  • Der/Die Teilnehmer/-in hat Anspruch auf Nachholen des Unterrichts, falls die Lehrkraft mehr als zweimal pro Schuljahr (pro Unterrichtsstunden einer Schülerin/eines Schülers und Fachs) durch Krankheit verhindert ist. Sollte die Lehrkraft nicht in der Lage sein, den Unterricht nachzuholen und die Musikschule kann keine Vertretung stellen, so wird das Unterrichtsentgelt entsprechend erstattet.
  • Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt oder aufgrund von Anordnungen der Schulbehörde bzw. des Gesundheitsamtes werden Regressansprüche ausgeschlossen.
  • Bei Krankheit oder Verhinderung der Schülerin/des Schülers wird das Unterrichtsentgelt nicht erstattet und die Lehrkraft bzw. das Büro der Musikschule ist rechtzeitig zu informieren.

7. Schulentgelte

  • Die jeweils gültige Fassung der Entgeltordnung der Musikschule ist Bestandteil des Unterrichtsvertrags.
  • Eine Abrechnung ist aus verwaltungstechnischen Gründen nur im Lastschriftverfahren möglich. Bei Nichterteilung einer Abbuchungserlaubnis wird ein Verwaltungskostenzuschlag erhoben.
  • Das Unterrichtsentgelt ist jeweils ein Jahresbetrag, der in 12 monatlichen Raten eingezogen wird. Die Entgelte werden jeweils zu Beginn des Monats fällig. Entgelte für Workshops werden ggf. zusammen mit Unterrichtsentgelten eingezogen.
  • Bei Nichtzahlung der Unterrichtsentgelte bzw. des Verwaltungskostenzuschlags ist die Schulleitung berechtigt, nach vorheriger Mahnung den/die Schüler/-in vom Unterricht auszuschließen.
  • Kontoänderungen müssen dem Büro der Musikschule schriftlich 6 Wochen vor gewünschtem 1. Einzug vom neuen Konto mitgeteilt werden.
  • Eine jährliche Anpassung der Unterrichtsentgelte, angelehnt an steigende Lebenshaltungskosten, kann vorgenommen werden. Im Gruppenunterricht kann das Entgelt angepasst werden, wenn sich die Gruppenstärke ändert.

8. Haftung

  • Die Musikschule hat eine Haftpflicht- und Unfallversicherung zu Gunsten der Schüler/-innen abgeschlossen.

Friedberg, 01.04.2023

Kontakt

Musikschule Friedberg
Kaiserstr. 21
61169 Friedberg

06031 – 30 34
info@musikschule-friedberg.de

Sprechzeiten

Mo  12:00 – 15:00 Uhr
Di  12:00 – 15:00 Uhr
Mi  12:00 – 16:30 Uhr
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