Häufig gestellte Fragen

Wie melde ich mich oder mein Kind zum Unterricht an?

Um sich selbst oder Ihr Kind zum Unterricht und zu Kursen anzumelden, schicken Sie bitte das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular an die Musikschule; gerne auch per Mail oder nutzen Sie ganz einfach unsere Anmeldung im Online-Anmeldeformular. Um einen Unterrichtstermin und den Beginn des Unterrichts zu vereinbaren, werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie per Post.

Wie melde ich mich oder mein Kind für eine Schnupperstunde an?

Sie haben die Möglichkeit sich oder Ihr Kind für eine kostenlose Schnupperstunde anzumelden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

3 Unterschriften für eine Anmeldung - Ist da nicht eine ausreichend?

Nein, alle drei Unterschriften sind erforderlich!

  • Die erste Unterschrift der Schülerin/des Schülers, bzw. eines/einer Erziehungsberechtigen ist für die Anmeldung zum Unterricht erforderlich.
  • Mit der zweiten Unterschrift erteilt die Zahlerin/der Zahler das SEPA-Lastschriftmandat.
  • Mit der dritten Unterschrift wird die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigt. Dies ist unabhängig von den beiden möglichen Optionen (Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen, Newslettererhalt).
Schnupperkarte oder Regelunterricht - was ist der Unterschied?

Mit einer Schnupperkarte haben Sie oder Ihr Kind die Möglichkeit, auszuprobieren, wie das so ist mit dem Instrumental- oder Gesangsunterricht. Komme ich mit dem Instrument zurecht oder habe ich mir etwas anderes darunter vorgestellt? Wie klappt das mit dem regelmäßigen Üben?

Der Unterricht findet i. d. R.  wöchentlich statt. In begründeten Ausnahmefällen kann in Absprache mit der Lehrkraft davon abgewichen werden. Wenn Ihnen bzw. Ihrem Kind der Unterricht gefallen hat, müssen Sie sich für weiteren Unterricht wieder anmelden.

Melden Sie sich oder Ihr Kind zum regulären Unterricht an, sind die ersten 4 Unterrichtseinheiten eine Probezeit. Sollte der Unterricht nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie innerhalb dieser Zeit schriftlich kündigen. In diesem Fall ist nur das Unterrichtsentgelt für einen Monat fällig. Danach gelten unsere Kündigungstermine, 31. März und 30. September und die schriftliche Kündigung muss spätestens vier Wochen vorher im Sekretariat eingehen.

Kann ich Musikunterricht verschenken?

Wenn Sie (längerfristig) Musikunterricht verschenken möchten, können Sie sich als Zahlungspflichtigen auf der Anmeldung zu Regelunterricht eintragen und uns für den Unterricht zu dieser Anmeldung ein SEPA-Mandat erteilen.

Unsere Schnupperkarten (4 mal oder 8 mal 45 Min. Unterricht) oder die Teilnahme an einem Workshop können Sie ebenfalls verschenken. Schicken Sie uns dazu bitte das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, auf dem Sie sich als Zahlungspflichtigen eintragen und uns damit ein SEPA-Mandat erteilen. Bitte kennzeichnen Sie deutlich, dass es ein Geschenk ist, damit wir Ihnen als Zahler die Unterlagen und den Gutschein zuschicken können.

Wie werden die Unterrichtsentgelte berechnet?

Das monatliche Unterrichtentgelt ergibt sich aus dem Jahrsentgelt, das in 12 Teilen jeweils am Monatsanfang eingzogen wird. Beim Unterrichtsbeginn ab dem 15. eines Monats wird i. d. R. nur ein halbes Monatsentgelt berechnet.

Wie kann ich meine Kontoverbindung ändern?

Kontoänderungen müssen der Musikschule schriftlich 6 Wochen vor dem gewünschten 1. Einzug vom neuen Konto mitgeteilt werden. Sie können uns das neue SEPA-Lastschriftmandat gerne mit Hilfe dieses Formulars mitteilen.

Ich möchte zu einer andern Lehrkraft wechseln - ist das möglich?

Wenn Sie oder Ihr Kind zu einer anderen Lehrkraft wechseln möchten, ist das zum Beginn des Musikschuljahres am 1. Oktober oder zum Beginn des Halbjahres am 1. April möglich.

Gerne können Sie diesen Wunsch mit der aktuellen Lehrkraft besprechen, die Ihnen ggf. eine Kollegin oder einen Kollegen empfehlen kann. Sie können sich aber auch gerne am besten per Mail an das Büro der Musikschule wenden. Die Leitung des entsprechenden Fachbereichs wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine passende Lehrkraft zu finden.

Bitte beachten Sie auch hier (wie für eine Abmeldung vom Unterricht) die Frist von vier Wochen.

Wie kann ich den Unterrichtsvertrag kündigen?

Eine Kündigung/Abmeldung ist nur schriftlich (auch per Mail) möglich und muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin der Musikschule vorliegen. Bitte geben Sie dabei den Namen der Schülerin/des Schülers und das Fach bzw. die Fächer an.

Ordentliche Kündigungstermine sind

  • für Instrumental-/Vokalunterricht und Ensembles der 31.03. oder der 30.09.
  • für Kurse der Elementaren Musikpädagogik (z. B. MFE) der 31.07, die schriftliche Kündigung muss 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien vorliegen.
  • Zeitlich begrenzte Kurse enden automatisch zum angegebenen Termin (z. B. Instrumentenkarussell).

In begründeten Einzelfällen (Umzug; dauerhafte Erkrankung) kann die Schulleitung nach entsprechendem Nachweis Ausnahmen zulassen.

Formular für die Abmeldung vom Unterricht

Wann findet kein Unterricht statt?

Nach der Schulordnung der Musikschule Friedberg gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen des Wetteraukreises auch für die Musikschule.

In den hessischen Schulferien, an beweglichen Ferientagen (z. B. Brückentage zwischen Feiertagen und Wochenenden) im Schulamtsbezirk Hochtaunus- und Wetteraukreis sowie an gesetzlichen Feiertagen in Hessen findet kein Unterricht statt. Außerdem ist üblicherweise am Fastnachtsdienstag (unabhängig von Ferien an öffentlichen Schulen im Schulamtsbezirk) unterrichtsfrei, da wegen des Fastnachtsumzugs die Musikschule nicht zu erreichen ist.

Die beweglichen Ferientage im Wetteraukreis finden sie auf der Seite der staatlichen Schulämter in Hessen: Die beweglichen Ferientage nach Schulamtsbezirken | schulämter hessen.de. Die allgemeinen Ferientermine gibt das Kultusministerium auf der Seite https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/ferien/ferientermine bekannt.

Spenden an die Musikschule - wie geht das?

Wir freuen uns sehr, wenn Sie die Musikschule finanziell unterstützen möchten. Spenden können Sie z. B. bei Veranstaltungen oder per Überweisung auf das Konto der Musikschule.